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BGB � 2364 Angabe des Testamentsvollstreckers im Erbschein, Herausgabeanspruch des Testamentsvollstreckers
[ Auszug: (1) Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ernannt, so ist die Ernennung in dem Erbschein anzugeben. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverh�ltnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Zust�ndigkeit des Nachlassgerichts, Antrag ] [ BGB Angaben des gesetzlichen Erben im Antrag ] [ BGB Angaben des gewillk�rten Erben im Antrag ] [ BGB Nachweis der Richtigkeit der Angaben ] [ BGB Gemeinschaftlicher Erbschein ] [ BGB Ermittlungen des Nachlassgerichts ] [ BGB Voraussetzungen f�r die Erteilung des Erbscheins ] [ BGB Anh�rung von Betroffenen ] [ BGB Einziehung oder Kraftloserkl�rung des unrichtigen Erbscheins ] [ BGB Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben ] [ BGB Inhalt des Erbscheins f�r den Vorerben ] [ BGB Angabe des Testamentsvollstreckers im Erbschein, Herausgabeanspruch des Testamentsvollstreckers ] [ BGB Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins ] [ BGB �ffentlicher Glaube des Erbscheins ] [ BGB Leistung an Erbscheinserben ] [ BGB Testamentsvollstreckerzeugnis ] [ BGB Gegenst�ndlich beschr�nkter Erbschein ] [ BGB �ffentlicher Glaube bei Todeserkl�rung ]